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   BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 31.05   

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BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 31.05 (https://dejure.org/2006,6937)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 3 C 31.05 (https://dejure.org/2006,6937)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 3 C 31.05 (https://dejure.org/2006,6937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VZOG § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 4 Satz 2, § 8 Abs. 5 Satz 1
    Erlös; Erlösauskehr; Auskehr; Auskehranspruch; Auskehrungsanspruch; Erlösauskehranspruch; Erlösauskehrungsanspruch; Verfügungsbefugnis; Verfügung; Verfügungsbefugter; verfügende Stelle; Berechtigter, Verkehrswert.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VZOG § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 4 Satz 2, § 8 Abs. 5 Satz 1
    Auskehr; Auskehranspruch; Auskehrungsanspruch; Berechtigter, Verkehrswert; Erlös; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Erlösauskehrungsanspruch; Verfügung; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; verfügende Stelle

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des tatsächlichen Zufließens eines vereinbarten Kaufpreises an den Verfügenden im Rahmen eines Anspruchs auf Auskehr des Veräußerungserlöses; Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung des Verkehrswerts eines Vermögensgegenstandes beim Auskehranspruch; Auslegung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlösauskehr; Auskehranspruch; Verkehrswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlös; Erlösauskehr; Auskehr; Auskehranspruch; Auskehrungsanspruch; Erlösauskehranspruch; Erlösauskehrungsanspruch; Verfügungsbefugnis; Verfügung; Verfügungsbefugter; verfügende Stelle; Berechtigter, Verkehrswert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskehranspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 90
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 227/95

    Gutgläubiger einredefreier Erwerb einer Grundschuld kraft Gesetzes; Verfügung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 31.05
    Erlangt im Sinne von § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Gegenwert, der dem Nichtberechtigten aufgrund des Rechtsgeschäfts, das seiner Verfügung zugrunde liegt, zugeflossen ist (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 24. September 1996 XI ZR 227/95 NJW 1997, 190 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 31.05
    18 Der Begriff Erlös kennzeichnet im rechtlichen Sprachgebrauch, insbesondere dem des Bürgerlichen Gesetzbuches, das bei einer Veräußerung an die Stelle des Eigentums tretende Geldsurrogat (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 III ZR 217/99 BGHZ 144, 100 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Er ähnelt demjenigen aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 ) und ist wie dieser bereicherungsrechtlicher Art (vgl. Lieb in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 4. Auflage 2004, Rn. 1 ff. zu § 816 BGB m.w.N.).

    Auch der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG stellt ein Surrogat für einen dinglichen Herausgabeanspruch dar (Urteile vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - a.a.O. und vom 27. September 2006 - BVerwG 3 C 37.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 6 ).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 6.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Er ähnelt demjenigen aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 ) und ist wie dieser bereicherungsrechtlicher Art (vgl. Lieb in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 4. Auflage 2004, Rn. 1 ff. zu § 816 BGB m.w.N.).

    Auch der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG stellt ein Surrogat für einen dinglichen Herausgabeanspruch dar (Urteile vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - a.a.O. und vom 27. September 2006 - BVerwG 3 C 37.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 6 ).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 20.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Er ähnelt demjenigen aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB ( Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 ) und ist wie dieser bereicherungsrechtlicher Art (vgl. Lieb in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 4. Auflage 2004, Rn. 1 ff. zu § 816 BGB m.w.N.).

    Auch der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG stellt ein Surrogat für einen dinglichen Herausgabeanspruch dar ( Urteile vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - a.a.O. und vom 27. September 2006 - BVerwG 3 C 37.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 6 ).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 37.05

    Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter;

    Der Auskehranspruch soll den wirtschaftlichen Verlust ausgleichen, den der nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Berechtigte durch diese Verfügung erlitten hat (vgl. Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - juris).

    Die Voraussetzungen für einen solchen Erlösauskehranspruch der Klägerin lagen hier an sich vor: Die Klägerin hatte nach der bestandskräftigen Feststellung des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 24. Januar 2002 einen Anspruch auf Zuordnung der Grundstücke der sog. Bungalow-Siedlung, die Beklagte hat diese Grundstücke nach den nicht mit einer Verfahrensrüge angegriffenen und damit das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts auf der Grundlage der ihr in § 8 Abs. 1 Buchst. a VZOG eingeräumten Verfügungsbefugnis veräußert, und der vereinbarte Kaufpreis war nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auch gezahlt worden, so dass ein auszukehrender Erlös im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG entstanden war (vgl. Urteil vom 27. Juli 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Zweck der öffentlichen Restitution;

    Untermauert wird dies in jener Vorschrift durch die Verwendung des Begriffs "auskehren"; denn ausgekehrt werden kann nur das, was bei dem zur Auskehr Verpflichteten zunächst einmal vorhanden war (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 Rn. 18).

    Jedenfalls besteht kein Anlass, die Meinung, die sich der Senat zum Erlösbegriff des § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG gebildet hat (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4.), im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Investitionsvorranggesetz zu relativieren oder gar grundlegend zu ändern.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 14.06

    Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch;

    Die beklagte Gemeinde schuldet nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG als verfügende Stelle der Klägerin als der bestandskräftig festgestellten Zuordnungsberechtigten die Auskehr des erzielten Erlöses, mindestens aber des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags (vgl. Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 = ZOV 2006, 369).
  • BVerwG, 12.02.2014 - 3 B 69.13

    Zahlungsanspruch eines Eigentümers bei Veräußerung von Grundflächen durch eine

    b) Die Rüge, das Verwaltungsgericht weiche auch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2006 (BVerwG 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4) ab, indem es - anders als dort vorgegeben - als maßgeblichen Zeitpunkt für die Bemessung des Verkehrswerts nicht den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts nehme, sondern auf einen längeren Zeitraum von Mitte 1992 bis Mitte 1994 abstelle, ist ebenfalls nicht berechtigt.

    c) Ebenso wenig besteht eine Divergenz, soweit die Beklagte einen Widerspruch zwischen der angegriffenen Entscheidung und den beiden genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sieht, weil das Verwaltungsgericht der Verkehrswertbemessung den Weiterverkaufspreis der Fläche zugrunde gelegt habe, obwohl in dem einen der herangezogenen Urteile ausgeführt werde, dass der Kaufpreis nicht ohne Weiteres mit dem Verkehrswert gleichgesetzt werden könne (so Urteil vom 27. Juli 2006 a.a.O.), und in dem anderen, dass es grundsätzlich unzulässig sei, bei der Wertermittlung auf den gezahlten Kaufpreis abzustellen (so das Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Entsteht - wie vorliegend - Streit über die Frage der Höhe des Veräußerungserlöses, so ist dieser, anders als etwa nach § 8 Abs. 4 S. 2 des Vermögenszuordnungsgesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - juris, Rn. 16 ff.), vor den Zivilgerichten auszutragen (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2000 - BVerwG 7 B 173.99 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 16. Juli 1999 - V ZR 129.98 - juris).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 1.16

    Abwendungsbefugnis; Auskehrprozess; Ersatzangebot; Ersetzungsbefugnis;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass diese Befugnis voraussetzt, dass die verfügende Stelle Eigentümerin des veräußerten Vermögensgegenstandes, also zur Eigentumsverschaffung selbst in der Lage ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 ).
  • BVerwG, 10.07.2013 - 3 B 34.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit der Bundesrepublik

    Die Beklagte meint, infolge des gerügten Verfahrensmangels habe das Verwaltungsgericht - anders als vom Bundesverwaltungsgericht vorgegeben (Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4) - der Wertbemessung nicht den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts zugrunde gelegt, das Grundlage des Eigentumswechsels gewesen sei.
  • OLG Naumburg, 15.12.2022 - 2 U 166/21

    Zuordnungsberechtigter im Sinne des VZOG bezüglich Erlöse aus Gestattungsvertrag

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